Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, die allen Kindern der Holzhausenschule zugutekommen. Hier ist vor allen Dingen die Beschaffung von Mitteln mit der Auflage, sie ausschließlich und unmittelbar für die Zwecke der Erziehung und Volksbildung sowie der Völkerverständigung von Schülern und Schülerinnen der Holzhausenschule zu verwenden.
Die Mittel sollen insbesondere für folgende Aktivitäten an der bzw. der Holzhausenschule verwendet werden:
Organisation, Durchführung von und Mitwirkung an gemeinnützigen Theater- und Musik- sowie sportlichen Veranstaltungen sowie sonstigen belehrenden, kulturellen oder anderen Ausbildungszwecken dienenden Veranstaltungen der Holzhausenschule, sowie ihres Beitrages an entsprechenden Veranstaltungen, die durch Stadt, Land, Bund oder andere juristische Personen des öffentlichen Rechst oder im Sinne der Abgabenordnung steuerbegünstigte, insbesondere gemeinnützige, Organisationen veranstaltet werden.
Unterstützung des Unterrichts durch Finanzierung und/oder Zurverfügungstellung von Lehrmaterialien für die Holzhausenschule und durch Unterstützung von bildenden und erzieherischen Maßnahmen, auch auf dem Gebiet der Völkerverständigung.
Hausaufgabenbetreuung, allgemeine Betreuung von Kindern der Holzhausenschule sowie die Ausgabe von Mahlzeiten.
Die Mittel des Vereins sind gebunden, d. h. sie dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendung aus Mitteln der Körperschaft.
Siehe auch Satzung des „Fördervereins der Holzhausenschule“.